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Fahrt in den Mai

Ausschreibung zur Fahrt in den Mai gemäß der Wettkampfregeln des BDR

2.5 MTB-Marathon (XCM)
2.5.1 Definition
Ein MTB-Marathon-Wettbewerb ist ein (CC) XCO-Wettbewerb im Ausdauerbereich.
Er soll dem geübten Mountainbike-Fahrer mit dem Willen zur Ausdauer und Leistung
Startmöglichkeiten bieten. Klingt gut.
2.5.2 Streckenvoraussetzungen
(1) Die Streckenlänge darf bei einem Kurzmarathon bis zu 60 km sein. Bei
einem Langmarathon darf die Strecke bis zu 120 km betragen oder einer
Fahrzeit von mindestens drei Stunden entsprechen (HA April 2008). Es können
auch mehrere Runden gefahren werden. Die Strecke wird etwas länger sein, 150km und mehr sind möglich.
(2) Die Fahrstrecke hat die grundsätzlichen Merkmale eines MTB-XCO-Wettbewerbs
zu enthalten (siehe auch Kapitel 2.1.2) Wird sie.
(3) Die Umweltrichtlinien des BDR (Anhang D) sind bei der Auswahl der Streckenführung
besonders zu beachten. Aber hallo.
2.5.3 Teilnehmer
(1) MTB-Marathon (XCM) sind offen für Fahrer, die älter als 19 Jahre alt sind. Der
Veranstalter kann Kategorien zusammenlegen, muss dies jedoch in der Ausschreibung
bekannt geben. Alle Kategorien werden zusammengelegt.
(2) Lizenzierte und nichtlizenzierte Fahrer/innen können zusammen starten.
2.5.4 Startordnung
(1) Es erfolgt ein Massenstart in Startblöcken unter Berücksichtigung der Leistung
in Gruppen zu etwa 200 Fahrern. So machen wir das. Starter mit Startnummern über 200 starten 5 Minuten später mit Rifli.
(2) Der Startaufruf erfolgt wie in Kapitel 2.1.3. beschrieben.
2.5.5 Zeitlimit
(1) Der Veranstalter sollte ein Zeitlimit festlegen, nach dessen Ablauf die Kontrollpunkte
geschlossen werden. Letzter Zug ab Neustrelitz: 22:01/ Fürstenberg: 22:14
(2) Außerdem sollte der Veranstalter im Streckenplan Punkte kennzeichnen und
bekannt geben, wo Fahrer, die das Rennen aufgeben müssen, Gelegenheit haben,
mit Fahrzeugen zum Ziel gebracht zu werden. Die Fahrzeuge zum Rücktransport
der Fahrer sind vom Veranstalter zu stellen. Begleitfahrzeuge der Teilnehmer
sind nicht erlaubt. Streckenplan hat der Oberst im Kopf, wer nicht folgen kann nimmt den mitgeführten Klappspaten.
2.5.6 Verpflegung
(1) Der Veranstalter hat entsprechend der Streckenlänge für eine ausreichende
Verpflegung an entsprechenden Kontrollpunkten zu sorgen. Diese sollte beinhalten:
Mineralgetränke, Trinkwasser und Tee je nach Witterung warm oder kalt,
sowie Bananen, Trockenobst und Brot. Die Verpflegung an den Kontrollpunkten ist
im Startgeld enthalten. Wir fahren durch Brandenburg. Wasser in Trinkwasserqualität gibts an den meisten Seen, essbare Pflanzen stehen am Wegesrand, für den Rest sorgt jeder selbst.
2.5 MTB-Marathon (XCM)
WB Mountainbike 04/2008 21
(2) Für Marathon Rennen (XCM) sind mindestens 3 Verpflegungszonen einzurichten. Schaun wir mal.
2.5.7 Sanitäts- und Sicherheitsdienst
Die medizinische Versorgung und der Rettungsdienst sind der Streckenlänge entsprechend
anzupassen. Die Bestimmungen gemäß Kapitel 2.9.3 sind zu beachten. Klappspaten muß reichen.
Auf der gesamten Strecke muss für alle Teilnehmer eine klare Streckenführung zu
erkennen sein. Wo der Oberst langfährt, werden Wege sein, die vorher nicht da waren und nachher wieder weg sind.
An Gefahrenpunkten, insbesondere beim Überqueren von öffentlichen Straßen,
sind Streckenposten einzusetzen. Jeder ist Fahrer und Streckenposten in Personalunion.
2.5.8 Ausrüstung
Entsprechend den Bestimmungen gemäß Kapitel 4. – jedoch sind nur Mountainbikes
mit 26 Zoll-Laufrädern erlaubt. Ersatzteile dürfen ohne Inanspruchnahme
fremder Hilfe getauscht werden. Klingt gut, wer anderes Material fahren will, soll das tun.
2.5.9 Startgeld
(1) Das Startgeld inkl. der Verpflegung an den Kontrollstellen sollte den Leistungen
des Veranstalters angepasst werden. Das Startgeld wird den Bedürfnissen angepasst.
(2) Mit der Zahlung des Startgeldes verpflichten sich alle Teilnehmer/innen die
Wettkampfbestimmungen MTB des Bundes Deutscher Radfahrer anzuerkennen. Dann eher kein Startgeld.
2.5.10 Preisgeld
Analog Anhang B, mindestens jedoch das Preisschema für bundesoffene Rennen
bei der Kurzversion, das Preisschema lt. WB MTB bei der Langversion. Wer Preisgeld haben möchte, muß doppeltes Startgeld zahlen.
2.5.11 Fahrordnung
(1) Während des Rennens müssen sich alle Fahrer diszipliniert verhalten und im
Sinne der Chancengleichheit die Regeln und ggf. gegebene Verkehrsvorschriften
der Ordnungsbehörden beachten.
Hat der Veranstalter Kontrollstellen zur Kontrolle der Einhaltung der Fahrstrecke
eingerichtet, so besteht an diesen Punkten Anhaltepflicht. Begleitfahrzeuge der
Teilnehmer sind nicht erlaubt.
Fahrzeugen der Organisation, die besonders zu kennzeichnen sind, sowie Einsatzfahrzeuge
des Sanitätsdienstes und der Ordnungsbehörden haben jederzeit
Vorfahrt und diesen ist bei einem Hup- oder Pfeifsignal sofort ein Überholen zu
ermöglichen.

Start: 9:15 Chorin Bahnhof. Anreise per RE 69622. ESK fährt vorn.

twobeers

1 Kommentar

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  • Fragen:
    Punkt 2.5.5 Zeitlimit
    (2) … wer nicht folgen kann nimmt den mitgeführten Klappspaten.

    Muß jeder selber einen Mitführen?
    Welche Größe darf das Spatenblatt haben?

    Ist die Veranstaltung beim BDR angemeldet oder werden Teilnehmende Lizenzfuzzis vom BDR danach auf Lebenszeit gesperrt?

    Müssen die Socken hell und die Hosen dunkel sein.

    Ich bin Raus — zuviel Unklarheiten! (und arbeit)

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