12 Kommentare

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  • siehe ganz unten: „…Zeugen PHM’in Rodríguez…“

    In México gelten eben ähnliche Straßenverkehrsregeln wie bei uns, mein lieber Börge!

  • Laß Dich mal beraten, so weit mir bekannt, hätte Dich der Mexikaner nach dem ersten Verstoß rausziehen müssen. „Tatmehrheitlich“ ist also ein Witz, wenn dann tateinheitlich – eine Fahrt, viele Ampeln. Aber da hat es auch schon einige Urteile zu gegeben, im Zweifel Rechtschutz ziehen.

  • Alter! Borge!

    Das ist ja wie ein Sechser im Lotto, Kegelbrüder würden begeistert ausrufen: „Alle Neune!“. Da gratuliere ich aber.

    PS: Darf man fragen, wie die Polizeihauptmeisterin mit dem exotischen Namen aussah und wie die Geschichte ausgegangen ist? Gab eine außergerichtliche Einigung in gegenseitigem Einvernehmen?

  • na aber ehrlich mal, boerge: wenn die bullizei dich verfolgt hat, hätten sie dich nach der ersten roten ampel ausm verkehr ziehen müssen. die beiden weiteren ampeln dürfen sie dir nicht anlasten, im gegenteil, sie haben ihre pflicht missachtet dich nach a) rauszuziehen.

    waren das zivis?

  • Herr Boerge,
    ich gratuliere herzlichst zu diesem Bescheid öffentlichen Vandalistentums. 3 auf einen Streich! Not bad. Ich bemühe mich jeden Morgen gleicher Zeit nun seit Jahren und missachte Lichtzeichenanlagen soweit es mir nur möglich ist, mit und ohne Querverkehr. Aber die Hamburger Polizei ist trotz häufigem Migrantenhintergrund irgendwie ge(S)CHILLter.

    Da gibts nur eins: PROTEST! B und C sind frech.. Du wolltest doch nachweislich den Verkehrsfluss erhöhen.

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