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Klaus-Störtebeker-Gedächtnis-Cup: 2. Lauf Jungfernheide

K.S.G.C.Heftiger Wind aus Ost, das Quecksilber unter Null. Die See geht rauh, die Gischt peitscht scharf. „Einen Heiermann für Dich, Kapitän, doch bring mich bis zur Jungfernbucht!“

Zur Mittagsstund wird Ebbe sein, das Wasser weicht und gibt den Schauplatz für das große Schlachten frei. Unzählige Köpfe werden rollen, bis der Beste den Becher stürzen darf. Alsbald wird die Flut die Spuren des Gemetzels für alle Ewigkeit hinfortspülen. Werdet Augenzeugen dieses einmaligen Spektakels, oder seid Mann genug und streitet mit auf dem Feld der Ehre aus Sand und Eis.

Treffpunkt: Saterdag, 15.12. um 11:00 Uhr am Oststrand am Jungfernheideteich

2 Kommentare

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  • Das AG Hamburg hat den 38jährigen Angeklagten G. wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
    Nach Auffassung des AG Hamburg war der Angeklagte G. wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu verurteilen. Es handele sich bei dem Schädel um einen Gegenstand von besonderem Wert und großer historischer Bedeutung. Die Anhörung des sachverständigen Zeugen Dr. W. habe ergeben, dass weltweit nur sechs solcher Schädel Enthaupteter und Gepfählter aus der Zeit um 1400 bekannt seien. Hinzu komme, dass dieser Schädel nach der Hinrichtung seines Trägers in besonderer Weise präpariert worden sei, was darauf hinweise, dass es sich hier um den Schädel eines besonders exponierten Piraten gehandelt habe. Der Schädel sei damit eine wichtige historische Quelle zu den lübischen Hinrichtungspraktiken Anfang des 15. Jahrhunderts und dem damaligen Umgang mit Piraten. Schon hieraus resultierten sein besonderer Wert und seine Bedeutung für die Geschichtsforschung. Ob es sich darüber hinaus tatsächlich um den Schädel des legendären Klaus Störtebeker handele, sei für die Strafbarkeit nicht von Bedeutung.

    Quelle: Pressemitteilung der Senatskanzlei Hamburg v. 07.12.2012

  • Nun, dann wird es nach Sonnabend Nachmittag eben 20 oder 30 Schädel mehr geben, die es zu stehlen gilt. Das mutet sicher inflationär an, ist aber für die Strafbarkeit des oder der festzustellenden Täter(s) mit aller Wahrscheinlichkeit belanglos.

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