Und so ergeht der Erlass von Urban IV:
Daher tun Wir Euch kund und ermahnen Euch im Namen des Herrn und durch diese apostolische Anordnung, wir befehlen Euch kraft des heiligen Gehorsams und schärfen Euch ein, alle Jahre am fünften oben benannten Wochentag ein so herrliches Fest in allen Kirchen und Orten Eures Bistums feiern zu lassen. Weiter befehlen Wir Euch, Eure Untergebenen durch Euch und andere zu ermahnen, sich Sonntags vorher durch eine vollkommene und aufrichtige Beichte, durch Almosen, Gebete und andere gute Werke, welche an diesem Tage des allerheiligsten Sakramentes Gott wohlgefällig sind, sich so vorzubereiten, daß sie dasselbe mit Ehrfurcht genießen, und dadurch eine neue Vermehrung der Gnade erlangen können. ‘[23.6.] Paartanz zu Fronleichnam’ weiterlesen …
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